Intel muss AMD keine Akten aushändigen

Frank Hüber
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AMD hatte im Zuge eines seit 2000 andauernden Wettbewerbsverfahrens der EU versucht Intel zur Offenlegung von internen Berichten zu zwingen. Dieser Antrag wurde nun von einem kalifornischen US-Bundesgericht zurückgewiesen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Tatsache, dass ein Gericht zwar die Weitergabe vertraulicher Dokumente an ausländische Institutionen im Verlauf eines Verfahrens veranlassen könnte, dies jedoch nicht in jedem Fall erzwingen müsse. Hierbei müsse von Fall zu Fall entschieden werden. AMD wirft Intel in dem Wettbewerbsverfahren vor beispielsweise mit der Intel-inside-Kampagne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, da man durch wettbewerbswidrige Mittel verhindert hat, dass andere Unternehmen Marktanteile hinzugewinnen können. AMD wollte hierfür Beweise nutzen, die einem US-Gericht schon im Prozess zwischen Intergraph und Intel vorlagen. Intel lehnte dies ab, da die Unterlagen nach eigenen Aussagen in keinem Zusammenhang mit dem Wettbewerbsverfahren der EU stehen würden.

Da die EU offenbar keinen Anlass sieht von Intel diese Unterlagen einzufordern und stattdessen sogar erklärte, dass die Unterlagen aus ihrer Sicht keine Rolle bei dem Wettbewerbsverfahren spielen würden, entschied das oberste US-Bundesgericht nun ebenfalls, dass Intel die Dokumente nicht offenlegen müsse. AMD versuchte durch die Klage offenbar diese Entscheidung der EU zu umgehen und so doch noch eine Weitergabe der Akten zu erreichen.

AMD behält sich jedoch vor gegen das Urteil Berufung einzulegen und hofft weiterhin, dass die EU in ihrer noch ausstehenden Entscheidung, ob man ein offizielles Wettbewerbsverfahren gegen Intel einleite, für einen fairen Wettbewerb sorge. Intel nahm die Entscheidung des Gerichts hingegen mit Zufriedenheit entgegen, da man sich in seinen Ansichten bestätigt sieht.

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