EuG: Übernahme von Skype durch Microsoft rechtens

Maximilian Schlafer
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Als Microsoft 2011 die Übernahme von Skype genehmigt wurde, wandten sich die Unternehmen Cisco und Messagenet per Klageschrift an das Gericht der Europäischen Union (EuG). Bei diesem dem EuGH vorgelagerten Gericht wollten sie erreichen, dass die Microsoft die Übernahme nur unter gröberen Auflagen gestattet wird.

Der amerikanische Netzwerkausrüster und das italienische VoIP-Unternehmen hatten sich bereits 2011 bei der EU-Kommission mit ihren Bedenken gemeldet, als diese noch ihre übliche wettbewerbsrechtliche Prüfung des Zusammenschlusses vornahm. Allerdings kam sie noch im selben Jahr per Beschluss zu dem Ergebnis, dass keine Bedenken bestünden. Microsoft konnte die Übernahme deshalb zunächst durchführen. Die beiden genannten Unternehmen allerdings erhoben vor dem Gericht der Europäischen Union eine Klage gegen die EU-Kommission auf Nichtigerklärung des Beschlusses. Diese Klage wurde nun abgewiesen.

In seiner Urteilsbegründung argumentierte das Gericht damit, dass die übernahmebedingte Steigerung des Marktanteiles in Bereiche zwischen 80 und 90 Prozent auf Grund der speziellen Gegebenheiten des Marktes unbedenklich seien. Dieser sei aufgrund seiner relativen Neuheit Anfällig für Schwankungen, dementsprechend schnell könne auch ein großer Marktanteil wieder schrumpfen. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Binnenmarktes sei daher nicht zu erwarten. Darüber hinaus geäußerte Befürchtungen, dass Microsoft sein eigenes, auf Unternehmen ausgerichtetes Echtzeitkommunikationssystem Lync mit Skype zusammenführen und so den Wettbewerb behindern könnte, hat das Gericht als zu vage und argumentativ nicht nachvollziehbar verworfen.

Die beiden unterlegenen Parteien können nun binnen zwei Monaten Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG an den EuGH erheben, sofern es sich bei den Anfechtungsgründen um falsch entschiedene Rechtsfragen handelt. Umgelegt auf das deutsche Rechtssystem entspräche das in etwa einer Revision an ein Höchstgericht.

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