#.kFk
Fleet Admiral
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 11.450
Hallo liebes Forum,
ich hätte mal eine kleine Frage zum Arbeitsschutz in Verbindung mit Rufbereitschaft. So wirklich schlau werde ich nicht aus den Sachen, welche ich im Netz dazu gefunden habe. Vllt. kann mir wer auf die Sprünge helfen.
Ich nehme das ganze einfach fix aus einem Realbeispiel von letztens durch :
1.Ich habe Frühschicht + Rufbereitschaft im Anschluss. Es ist Freitag ... ich gehe nach 8h Arbeitszeit 14.30Uhr in den Feierabend.
2. Das Bereitschaftstelefon klingelt gegen 21 Uhr und ich muss in die Firma. (wir kriegen pauschal 3h für den Einsatz, auch wenns schneller geht)
3. Am darauffolgenden morgen gegen 4 Uhr das gleiche Spiel und ich muss nochmal rein.
In diesem Szenario halte ich weder die Maximalarbeitszeit von 10h/Tag ein, noch die 11h Ruhepause.
Ist das ganze so überhaupt mit dem Arbeitsrecht vereinbar?
Wenn nicht, was könnte man Ändern? Ich kann das Telefon ja schlecht einfach klingeln lassen wenn ich noch keine 11h Pause hatte ^^
Vielen Dank schonmal
grüße
ich hätte mal eine kleine Frage zum Arbeitsschutz in Verbindung mit Rufbereitschaft. So wirklich schlau werde ich nicht aus den Sachen, welche ich im Netz dazu gefunden habe. Vllt. kann mir wer auf die Sprünge helfen.
Ich nehme das ganze einfach fix aus einem Realbeispiel von letztens durch :
1.Ich habe Frühschicht + Rufbereitschaft im Anschluss. Es ist Freitag ... ich gehe nach 8h Arbeitszeit 14.30Uhr in den Feierabend.
2. Das Bereitschaftstelefon klingelt gegen 21 Uhr und ich muss in die Firma. (wir kriegen pauschal 3h für den Einsatz, auch wenns schneller geht)
3. Am darauffolgenden morgen gegen 4 Uhr das gleiche Spiel und ich muss nochmal rein.
In diesem Szenario halte ich weder die Maximalarbeitszeit von 10h/Tag ein, noch die 11h Ruhepause.
Ist das ganze so überhaupt mit dem Arbeitsrecht vereinbar?
Wenn nicht, was könnte man Ändern? Ich kann das Telefon ja schlecht einfach klingeln lassen wenn ich noch keine 11h Pause hatte ^^
Vielen Dank schonmal
grüße