Balkonkraftwerk neben bestehender PV

Neodion

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Halli Hallo

Habe eine Frage bezüglich einer bestehenden PV Anlage und der Anschaffung/Anmeldung
eines Balkonkraftwerks.


- Ist die Anmeldung ohne Probleme möglich oder ist technisch z.B. ein Zähler extra für einspeisung des
Balkonkraftwerks nötig ?

- Ist schon das SolarPaket 1 umgesetzt das eine Anmnedlung nur noch im Stammkataster nötig ist oder braucht dies
noch etwas bis zur umsetzung so das man sich noch bei dem Regionalen Stromnetz melden bzzw. das Balkonkraftwerk
melden muß ?
 
Auskunft vom hiesigen Stromnetzbetreiber war:

Betrieb eines BKW neben einer PV-Anlage die eine Einspeisevergütung bekommt am selben Zähler ist verboten.

Begründung war, die Stromproduktion des BKW ist nicht Förderfähig, in wie weit das der tatsächliche Grund ist oder der hiesige Betreiber den betrieb einfach nur nicht will kann ich nicht sagen.
 
Gerade ist das auch bei mir Thema. Ich habe eine Süd-Südost-Ausrichtung der PV-Anlage und würde auf einem Flachdach der Garage ein Balkonkraftwerk mit Westausrichtung erweitern, für bessere Erzeugung in den Abendstunden.
Mein Netzbetreiber sagt (Stand 11.04.2024)
grundsätzlich können Sie Ihre Anlage mit einem Balkonkraftwerk erweitern.

Diese gilt dann aber nicht mehr als steckerfertige PV-Anlage, sondern als Erweiterung Ihrer bestehenden Anlage.

Demnach muss das Balkonkraftwerk dann auch wie eine richtige Anlage angemeldet und durch einen Installateur in Betrieb genommen werden.

Scheint wohl nicht klar geregelt zu sein und ist örtlich unterschiedlich?
 
Zuletzt bearbeitet:
NEO83 schrieb:
Auskunft vom hiesigen Stromnetzbetreiber war:
Gefühlt ist das nur noch Willkür was die von sich geben. Fast immer mit extra Aufwand verbunden und möglichst ohne, dass du was dran verdienst.

Mir war das dann irgendwann zu dämlich und habe eine Inselanlage draus gemacht, da muß ich mir den Unsinn der EVUs nicht mehr geben. Da gilt dann ausschließlich für mich der technische Sachverstand, den die VDE definiert und keine wirtschaftlichen Interessen anderer die meinen mir etwas vorzugeben.
 
Ganz ehrlich? Ich habe auch eine PV Anlage und wenn ich zusätzlich ein Balkonkraftwerk betreiben wollte, würde ICH das einfach machen.

Im neuen Solarpaket 1 wurde folgendes festegelegt:
Balkon-PV entbürokratisieren: Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in
Betrieb genommen werden. Hierfür entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetrei-
ber und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzu-

gebende Daten beschränkt. Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll auch dann
möglich sein, wenn bei dem Betreiber bislang noch kein Zweirichtungszähler eingebaut
wurde. Daher werden bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers über-
gangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet. Auch ist es unser Ziel, Balkon-PV
an normalen Steckdosen zu ermöglichen. Die „Steckerfrage“ und technische Details der
Anlagen werden aber rechtlich nicht in Gesetzen, sondern in technischen Normen gere-
gelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Infor-
mationstechnik e. V. (genauer DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik In-
formationstechnik in DIN und VDE) überarbeitet.

Wenn du eine PV Anlage hast bist du ja bereits registriert. Anmeldung beim Netzbeteiber entfällt.
 
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NEO83 schrieb:
Auskunft vom hiesigen Stromnetzbetreiber war:
Die Frage ist, ob diese Auskunft noch auf Grundlage der alten Gesetzeslage war oder bereits das am 27.04.2024 beschlossene Solarpaket 1 der Bundesregierung hierfür herangezogen wurde.

Je nachdem kann sich diese Aussage nämlich noch komplett ändern. Soweit ich weiß, wurden in diesem Gesetzespaket viele Hürden abgebaut und auch das Verhältnis zum Netzanbieter vereinfacht.

ynfinity schrieb:
Wenn du eine PV Anlage hast bist du ja bereits registriert. Anmeldung beim Netzbeteiber entfällt.
Siehe hier
 
Und deine bestehende PV-Anlage um ein paar Solarmodule erweitern geht nicht?
 
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Ich würde davon abraten, ein BKW zu einer vorhandenen PV-Anlage zu betreiben, auch wen es (spätestens mit der Neuregulierung EEG) legal ist. Denn: Du reduzierst damit deine Einspeisevergütung, denn ein BKW kann keine EEG Vergütung erhalten. Aber ja, die Anmeldung ist schon vor Gesetzesgültigkeit umgesetzt worden, es reicht die Anmeldung beim Marktstammdatenregister.

Würde eher empfehlen die vorhandene PV zu erweitern. Falls diese noch kein Jahr im Betrieb ist, ist das auch (relativ) einfach möglich. Du musst dabei dann nur als Solarteur auftreten, Elektriker sollte nicht nötig sein, da du nicht am 230V Netz arbeiten möchtest. Einfach beim Gespräch auf Dumm-Naiv bauen. Sind doch nur Module mit Stecker dazugesteckt worden.
 
Wenn du schon eine PV hast, dann ist keine "Steckerlösung" erlaubt, da es hierfür keine EEG Vergütung gibt. Grund ist ganz einfach: Die µWR können keine Blindleistung, die aber zur Einspeisevergütung notwendig ist. Ich hatte auch angefragt und diese Auskunft bekommen. Ich könnte nun einen eigenen Zähler installieren und den Betrag von dem eingespeisten Wert abziehen, da es aber dann nicht möglich ist den eigenverbrauchten Strom wieder hiervon abzuziehen macht auch das keinen Sinn, da das Balkonkraftwerk dann vor dem Energieversorger zu 100% einspeist.... Also alles Mist. Habe dann noch einen großen Growatt geholt und mit dem erweitert & vom Elektriker installieren lassen. Da war alles fein.
Stichwort ist die Erweiterung, und die geht nur mit einem zertifizierten WR, der auf einen Leistungsfaktor von 0,9 eingestellt werden kann.
 
kenne einige die das einfach machen ^^
 
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Lieber einen Fachmann fragen. Die Wechselrichter vom Balkonkraftwerk erhöhen die Spannung um den Strom loszuwerden. Wenn du damit deine PV in die Abschaltung treibst ist nichts gewonnen, ganz im Gegenteil.
 
ynfinity schrieb:
Anmeldung beim Netzbeteiber entfällt.
Die (An-)Meldung beim Netzbetreiber erfolgt durch das Marktstammdatenregister.
Lediglich der bürokratische Akt des Selbstanmelden beim Netzbetreiber entfällt.

Wenn du also eine Steckeranlage zu deiner PV-Anlage anmeldest und der Netzbetreiber das nicht gutheißt, dann bekommst du vermutlich bald Post.
Die Zählernummer musst du ja im Marktstammdatenregister angeben.
 
Luftgucker schrieb:
Lieber einen Fachmann fragen. Die Wechselrichter vom Balkonkraftwerk erhöhen die Spannung um den Strom loszuwerden. Wenn du damit deine PV in die Abschaltung treibst ist nichts gewonnen, ganz im Gegenteil.
Das muss jeder Wechselrichter machen.
 
Hast du schon eine EEG geförderte Anlage gilt jede weitere als Erweiterung dieser Anlage und muss als solche auch entsprechend gemeldet werden.
Das man Balkonkraftwerke jetzt nur noch im Marktstammdatenregister melden muss bringt dir in dem Fall also nichts.

Du kannst also die Anlage offiziell als Erweiterung anmelden und bekommst dann für die erweiterte Kapazität anteilig die aktuell gültige Einspeisevergütung oder du lässt es dann wirklich nachzuweisen ist das auch nicht. Solange deine Einspeisung nicht plötzlich deutlich über den vergangen Werten liegt ist das ja nicht beweisbar.
Das Anmelden klingt aber auch wilder als es ist, ich würde es einfach machen.
 
h00bi schrieb:
der Netzbetreiber das nicht gutheißt, dann bekommst du vermutlich bald Post
Dem Netzbetreiber wäre das wohl ganz Recht, denn er macht dann einfach eine Mischkalkulation über alle Module. Z.B. vorhandene 20kWp mit 8 Cent und 2kWp mit 0 Cent ergibt dann für deine PV+BKW Anlagen eine Gesamtvergütung von (8*20/22) nur noch 7.27 Cent/kWh eingespeist. Dieses teilt Dir dann natürlich der Netzbetreiber per Post mit.
 
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