Händler erstattet Kaufbetrag, statt Grafikkarte (4090) zu reparieren

  • Gefällt mir
Reaktionen: Makthok, SpookyFBI, knoxxi und eine weitere Person
4 Jahre Garantie ist natürlich super, gerade nach der Story. Die passt bei mir leider nicht. Dropped die 4090 FE eigentlich noch bei NBB oder generell?
 
John Reese schrieb:
Habe mich entschieden, mir den Ärger mit Galaxus zu sparen und werde mir im Midnight Shopping bei Mindfactory die https://geizhals.de/gigabyte-geforce-rtx-4090-gaming-oc-24g-gv-n4090gaming-oc-24gd-a2816413.html bestellen (lege also rund 250€ drauf, bekomme dafür aber auch eine Karte mit 4 Jahren Herstellergarantie und besserer Stromversorgung).
Dann drück ich dir die Daumen, dass du keinen Garantiefall hast in den 4 Jahren, denn der läuft über Mindfactory, wenn die jetzt nicht pleite gehen. Was für ein Saftladen Mindfactory bei rma ist, muss ich nicht erwähnen:D
 
Pepsi.Cola schrieb:
Wer guten Support möchte, kauft bei @Caseking-Mike und da kostet es eben etwas mehr.

(Wobei auch wir das Gleiche machen müssten und würden wie Galaxus, wenn eine Grafikkarte eben nicht reparabel ist (das wird Galaxus als Händler auch nicht selber bewerkstelligen können) und die Ware nicht mehr verfügbar ist (auf zumutbare Weise), dann kommt es zu einer Verweigerung der Nacherfüllung und in der Konsequenz zu einem Rücktritt vom Kauf und damit bei offenbar 1 Monat Nutzungszeit eben zu einer Gutschrift des ursprünglichen Kaufbetrages.

Liebe Grüße
Mike)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TrustN0_1, kwai, h00bi und 2 andere
Hab die neue Karte heute bekommen und eingebaut. Läuft alles. Aber ist schon ein gutes Stück länger und da kommt mein Gehäuse an seine Grenzen. Das ist aber ein anderes Thema.

Danke für all eure Kommentare und Unterstützung. Ich bin happy :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TrustN0_1, roket, knoxxi und 2 andere
Caseking-Mike schrieb:
und die Ware nicht mehr verfügbar ist (auf zumutbare Weise), dann kommt es zu einer Verweigerung der Nacherfüllung und in der Konsequenz zu einem Rücktritt vom Kauf und damit bei offenbar 1 Monat Nutzungszeit eben zu einer Gutschrift des ursprünglichen Kaufbetrages.
Das ist ja die Frage aller Fragen, ab welchem Aufpreis es unverhältnismäßig wird und ob der Käufer ggfs. ein anderes Modell verlangen kann, welches nicht einer etwaigen Unverhältnismäßigkeit unterliegt.

Gekauftes Modell A 1600€
Jetzt lieferbares Modell A 2200€

unverhältnismäßig ja oder nein? eher nein



Gekauftes Modell A 1600€

Jetzt lieferbares Modell A 3000€

unverhältnismäßig ja oder nein? eher ja



Gekauftes Modell A 1600€

Jetzt lieferbares Modell B 2200€



Anspruch auf B? ja oder nein?
 
Die Frage, die ich mir als Verbraucher immer stelle:

Warum hat ein ordentlicher Kaufmann keine Ersatzware auf Lager?

Wir alle kennen die Antwort. Und die Antwort ist, wenn sie denn mal eingefordert wird nichts, womit ich als Verkäufer vor Gericht landen möchte.


Meine Erwartung in so einem Falle ist, dass ich eine vergleichbare Karte bekomme, ggf. drei Karten als Option und ich darf wählen, die Mehrkosten trägt selbstverständlich der Verkäufer, und das auch nur, wenn die ursprünglich verkaufte Karte auch beim Wettbewerb gar nicht mehr lieferbar ist.


Die Hürde für Unzumutbarkeit ist weiterhin extrem hoch, die Beweislast liegt beim Verkäufer, der im Zuge dessen natürlich auch Geschäftsgeheimnisse offenbaren muss (Einkaufspreise, Verkaufspreise, Marge, Marktkenntnisse, Wettbewerbskontakte etc.). Das sind alles Sachen, die man üblicherweise nicht im Internet wiederfinden möchte.

Rein finanziell ist es für Verkäufer auch sinnvoll möglichst schnell ein solches Gerichtsverfahren zu vermeiden. Einerseits, damit es keine Urteile zu dem Thema gibt, andererseits dürften die wenigsten Verkäufer eine vernünftige Kanzlei haben, die nur nach RVG abrechnet. Und alleine die Fahrt zu einem Amtsgericht am Arsch der Welt (denn Vertreter vor Ort taugen oft nichts) ist teurer.

Für den Käufer ist es also meiner Erfahrung nach die Kunst den Verkäufer so sehr zu triezen, dass dieser asap mit seinen Spielchen aufhört und unkompliziert reguliert. Völlig unabhängig davon, was nun exakt Recht ist und was nicht. Das klappt meiner Erfahrung nach bei Konzernen genauso gut wie bei Immobiliengesellschaften, Elektronikbuden oder Internetshops.


SpookyFBI schrieb:
Das ist dann Schicksal

Verkäuferschicksal, denn er trägt die Chancen seiner wirtschaftlichen Unternehmung. Ich halte es für äußerst unbillig die Risiken aus der eigenen wirtschaftlichen Unternehmung dann auf Käufer, die auch noch Verbraucher sind, auslagern zu wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: cbkk
Zurück
Oben