Händler erstattet Kaufbetrag, statt Grafikkarte (4090) zu reparieren

Da hast du sicherlich Recht. Das Problem ist nur, dass ich bei meinem Unwillen, zu Klagen oder Rechtsbeistand zu suchen, dem ganzen Nachdruck verleihen kann.
 
Die Frage ist ja auch, wie man § 439 Absatz 4 BGB anwendet. Wenn die alte Karte Galaxus z.B. im Einkauf 1200€ gekostet hat und auf Grund der Marktsituation jetzt aber der Einkaufspreis bei 1600€ liegt, dann würde ich das schon unter unverhältnismäßige Kosten subsummieren und damit wäre Galaxus rein rechtlich sauber.
Im Zweifel finde ich das Vorgehen wesentlich kundenfreundlicher als z.b. bei NBB, die Diskussion gab es hier auch zuletzt. Die haben nichtmal den Kaufpreis erstattet sondern noch die Nutzung abgezogen ...

Im Regelfall hat bei "Kaufpreis wird erstattet" immer der Kunde profitiert, weil die Preise vor Corona/Chipkrise /Mining-Boom mit der Zeit nach Release eines Artikels eigentlich kontinuierlich gesunken sind. Das ist aktuell bei einigen Artikeln leider mal anders.
 
400€ mögen für eine Privatperson viel sein, für Galaxus ist das nichts.
Gerichte entscheiden da regelmäßig für die Privatperson.
Hätte Galaxus halt in 1. Instanz hochwertige Ware verkauft.
Nennt sich unternehmerisches Risiko und das trägt Galaxus und nicht die Privatperson.

Aber immer wieder erstaunlich, wie sich die meisten schützend vor einen Großkonzern Werfen.
 
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Ob das jetzt für jemand viel Geld ist oder nicht, ist bei der rein rechtlichen Betrachtung doch völlig egal. Das mag man moralisch anders sehen, kann ich nachvollziehen, hilft aber nicht weiter.
Einzelne Kommentare zu dem genannten Paragraphen gehen, soweit gerade kurz ergoogelt, von 50% erhöhten Kosten der Nachbesserung gegenüber dem Wert der mangelfreien Ware aus bevor die Unverhältnismäßigkeit greift. Das wäre hier sicherlich noch nicht erreicht.

Man könnte vielleicht auch überlegen, ob man einen Schadenersatzanspruch nach §280ff BGB wegen Nichterfüllung geltend machen kann wenn man eine Ersatzkarte fordert und stattdessen das Geld zurückerhält und darum jetzt woanders die Karte teurer einkaufen muss.

Aber soweit mag ich mich gerade nicht einlesen, dafür liegen mir meine Vorlesungen zu weit zurück und es gab zu viele Änderungen im Kaufrecht. Und das im Zweifel ohne den Rechtsweg zu gehen durchzusetzen wird eh extrem schwer.
 
etzt aber der Einkaufspreis bei 1600€ liegt, dann würde ich das schon unter unverhältnismäßige Kosten subsummieren und damit wäre Galaxus rein rechtlich sauber

Problem ist das sowas vermutlich von Gerichten entschieden wird über Richterrecht und das wohl nicht allgemeingültig ist. Dennoch würde ich da da bei 400 € nicht von unverhältnismäßig ausgeehen..
Hätte Galaxus halt in 1. Instanz hochwertige Ware verkauft.

Naja Defekte kann es immer geben und repariert wird immer weniger. Auch eine Premium Graka kann kaputt gehen.

Eine kulante Lösung von Galaxus wäre sicherlich gewesen ihm eine andere Karte anzubieten.

Man kann es ja mal probiern das durchzusetzen zur not mit einer Anzeige oder dem Verbraucherschutz.
 
brettler schrieb:
Naja Defekte kann es immer geben und repariert wird immer weniger. Auch eine Premium Graka kann kaputt gehen.
Natürlich.
Aber nicht der Defekt ist das Problem, sondern das vorgehen von Galaxus.
Amazon handhabt das in der Regel gleich. Es gibt ohne wen und aber das Geld zurück und sie holen das Geld vom Lieferanten. So ist es für Amazon ein Nullsummen spiel.

Meistens ist der Kunde damit auch zufrieden.
manchmal (wie hier) aber nicht.
Der deutsche Verbraucherschutz stellt hier den Kunden besser dar. (Er darf wählen)
Das mögen ausländische Großkonzerne (Amis, Schweizer) natürlich nicht.
 
um welche pny geht es denn konkret?

einige modelle sind aktuell nicht direkt lieferbar.
das betrifft das modell
PNY GeForce RTX 4090 XLR8 Gaming Revel
 
florian. schrieb:
Nennt sich unternehmerisches Risiko und das trägt Galaxus und nicht die Privatperson.

Aber immer wieder erstaunlich, wie sich die meisten schützend vor einen Großkonzern Werfen.

Galaxus hat als Händler eine Karte gekauft und hat sie mit Marge an einen Kunden weiterverkauft. Kunde hat die Karte genutzt, sie ging kaputt, er schickte sie an den Händler. Händler reklamiert bei Hersteller, der erstattet Händler EK, Händler erstattet Kunde VK, alle kommen wieder bei Null raus (mehr oder weniger, Bürokratie haben alle drei Parteien gehabt).

Ich verstehe nicht, wie man da behaupten kann, man würde sich "schützend vor einen Großkonzern" werfen. Wenn die Preise in der Zwischenzeit gesunken wären, würde jeder Endkunde diese Art der Abwicklung dankbar annehmen. Ging mir übrigens mal ähnlich: mit TWS In-Ears - die ließen sich nicht reparieren, waren aber immer noch käuflich zu erwerben, aber zu einem niedrigeren Preis. Der Händler (NBB) hat mir aber den damaligen Kaufpreis zurückerstattet und ich hab mir das gleiche Produkt beim gleichen Händler für weniger Geld neugekauft. Dass NBB aber ggf. nur noch Lagerware abverkauft hat und mittlerweile aufgrund der gesunkenen Preise kaum noch was an dem Verkauf verdient hat oder sogar draufgezahlt hat - das zählt für mich schon eher zu unternehmerischem Risiko.
 
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Was der Händler mit seinem Großhändler oder Hersteller dem abmacht, kann mir als Kunde völlig egal sein. Tatsache bleibt: Ich habe eine mangelhafte Sache und hätte die gern ersetzt. Das ist meine Wahl, nicht die die des Händlers.
TheManneken schrieb:
Wenn die Preise in der Zwischenzeit gesunken wären, würde jeder Endkunde diese Art der Abwicklung dankbar annehmen.
Dann würde der Händler diese Art der Abwicklung garantiert nicht wählen.

Die Händler machen das deswegen, weil es für sie sehr viel günstiger ist. Wie der Kunde dabei gestellt wird, ist ihnen schlicht egal.
 
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Der Händler muss aber eben nicht die Art der Nacherfüllung leisten, die der Kunde sich wünscht.

Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auch der Händler die Karte nur zu einem viel höheren Preis neubeschaffen könnte, um sie seinem Kunden für den niedrigeren Preis zu überlassen. Klar kann man der Meinung sein, dies wäre dann eben unternehmerisches Risiko, aber letzten Endes kann sich der Händler eben auf den Paragraphen berufen und ist damit fein raus, solange er nachweisen kann, dass diese Unverhältnismäßigkeit bestand.
 
@TheManneken Die Hürde für "unverhältnismäßig" ist aber sehr hoch. In der Regel ist es die kaputte Fliese beim Badezimmer oder ein defekter Sitz beim Auto, der keine Neulieferung des gesamten Auftrages erfordert. Sogar ein höherpreisiges Ersatzprodukt, falls das ursprüngliche nicht mehr vorhanden ist, ist nicht gleich unverhältnismäßig.

Die Überlegung ist folgende: Ein ordentlicher Kaufmann kalkuliert die übliche Anzahl an mangelhafter Ware in den Kaufpreis hinein. Die Daten dazu kann er vom Hersteller oder aus Erfahrungswerten beziehen. Aufgrund dieser Kalkulation hält ein ordentlicher Kaufmann Ersatzware bzw. Reparaturmaterial (je nach Produkt) bereit.

Die Wahl des Kunden bezieht sich üblicherweise aus der Möglichkeit von Kauf zurückzutreten wenn auch nach Austausch und/oder Reparatur kein mangelfreies Produkt vorliegt. Diese Option ist eigentlich nicht als erstes vorgesehen und machen Händler nur, weil der ordentliche Weg für sie teurer ist. Rechtlich kann der Kunde auf Nacherfüllung bestehen und ein Händler kann im Gewährleistungsfall nicht einseitig einfach vom Kauf zurücktreten.
 
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Die Händler sind in der Regel nicht so begeistert von dem Argument, wenn ich denen erzähle, dass wir doch bei null rauskommen, wenn ich denen die Ware wieder zurückgebe und mein Geld zurück will.

Für die Unverhältnismäßigkeit kann man verschiedene Punkte anführen, was, wie ich gerade sehe, hallo7 inzwischen getan hat. Als Anhaltspunkt wird unter anderem 150% des Wertes der Ware in mangelfreiem Zustand angeführt. Das wird letztlich komplizierter dadurch, dass der Wert der Ware zwischenzeitlich auch gestiegen ist. Dann greifen wieder andere Grenzwerte, der Unwirtschaftlichkeit zum Beispiel. Rechtliche Zahlenmagie. Aber viel gravierender noch, sehr häufig wird vergessen, dass die defekte Grafikkarte potenziell selbst immer noch einen Wert hat. Die bekommt der Händler ja zurück. Das muss man alles in die Rechnung einstellen.
 
Der Händler (NBB) hat mir aber den damaligen Kaufpreis zurückerstattet und ich hab mir das gleiche Produkt beim gleichen Händler für weniger Geld neugekauft.

Wenn das möglich ist...

Die Hürde für "unverhältnismäßig" ist aber sehr hoch

Ist halt eher die Frage was ist, wenn nicht mehr zu beschaffen?
 
Hallo Leute,

danke für die vielen Antworten.

Ich habe mittlerweile eine Antwort von Galaxus erhalten:

Es tut mir ausgesprochen leid, dass es zu diesen Umständen gekommen ist und dass Sie mit der erhaltenen Lösung nicht zufrieden sind. Gemäss Angaben im System konnte das Produkt nicht repariert werden und eine Ersatzlieferung konnten wir Ihnen leider nicht anbieten, da der betroffene Artikel leider nicht mehr lieferbar ist:

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Wir würden den Artikel sehr gerne weiterhin anbieten, allerdings ist es so, dass unser Lieferant keine Nachlieferung seitens des Herstellers mehr erhält. Dieser hat den Artikel als EOL gekennzeichnet. EOL steht für End of Life und bedeutet, dass momentan keine Nachproduktion mehr stattfindet. Da keiner unserer Lieferanten diesen Artikel mehr vorrätig ab Lager verfügbar hat, haben wir leider keine Möglichkeit mehr, diesen nachzubestellen.

Es handelt sich um diese Karte: https://geizhals.de/pny-geforce-rtx...rgb-triple-fan-vcg409024tfxxpb1-a2816397.html

Die von dir, @ThomasK_7, verlinkte Karte ist die Overclocked-Variante davon. Im August (Kaufzeitpunkt) war die Overclocked-Version 30€ teurer und ich habe mich bewusst gegen diese entschieden. An sich sind sie aber baugleich und nur im BIOS ein wenig übertaktet.

Übrigens kann mir niemand erzählen, dass die o.g. 4090 nicht mehr produziert wird und selbst wenn, könnten sie mir auch eine andere liefern.
 
Ok, wenn die Angabe von Geizhals stimmt ist die Karte wohl aktuell nicht zu bekommen, bzw. der einzige Händler, der sie anbietet liegt über der 150% Grenze (wenn man jetzt konstruieren würde, dass Galaxus sie dort kauft und an Dich weiterreicht). Damit wäre §439 Abs. 4 BGB wohl einschlägig.

Über die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes:

https://www.it-recht-kanzlei.de/nacherfuellung-unmoeglich-gewaehrleistung-muster-fuer-haendler.html

Da lese ich, der Händler kann das anbieten, muss aber nicht. Und dann landet man wieder bei der Erstattung des Kaufpreises.
 
@John Reese

Du kriegst den vollen Kaufpreis nach einer Nutzung von einem 1/2 Jahr wieder. Damit kaufst du dann entweder eine neue 4090 (vielleicht ein höherwertigeres Modell mit einer Europavertretung),eine ähnlich alte Gebrauchte mit Garantie oder schaust ob du nicht auch mit z.B. einer 4080S,7900xtx klarkommen kannst und steckst die Differenz in die Tasche. Finde ich jetzt nicht die schlechteste Lösung.
Bestehst du auf einen Ersatz (zumindest einen Gleichwertigen) wird das sicherlich auch möglich sein, ist aber eventuell mit mehr Mühe und Engagement, vielleicht sogar mit Androhung des Rechtsweges verbunden. Ob es das wert ist und man so zu einer schneller Lösung kommt weiss ich nicht. Du kannst ja schreiben, dass du dann einen gleichwertigen Ersatz einer Erstattung vorziehen würdest und sie dir entsprechende Vorschläge machen sollen wenn sie nicht mehr an dieses Modell rankommen. Dann kann man immer noch weiter sehen aber dauert eben.
 
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@John Reese
hast du denen denn mal angeboten einfach eine andere 4090 zu schicken? Die tun sich doch alle nicht so viel oder?
 
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@Tornavida
Los, zeige ihm+uns, wo er für 1650€ eine neue 24GB Karte herbekommt und sich noch etwas Rest in die Tasche stecken kann!
 
Madcat69 schrieb:
Ok, wenn die Angabe von Geizhals stimmt ist die Karte wohl aktuell nicht zu bekommen, bzw. der einzige Händler, der sie anbietet liegt über der 150% Grenze (wenn man jetzt konstruieren würde, dass Galaxus sie dort kauft und an Dich weiterreicht). Damit wäre §439 Abs. 4 BGB wohl einschlägig.

Über die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes:

https://www.it-recht-kanzlei.de/nacherfuellung-unmoeglich-gewaehrleistung-muster-fuer-haendler.html

Da lese ich, der Händler kann das anbieten, muss aber nicht. Und dann landet man wieder bei der Erstattung des Kaufpreises.
Das mit der 150-%-Grenze ist, wie gesagt, komplizierter, vor allem muss man den Gegenwert der defekten Grafikkarte berücksichtigen. Und der Händler kann nach wie vor nicht zurücktreten. Zum Beispiel kann der Käufer lieber warten wollen, bis es wieder Ersatz gibt. Oder er möchte woanders reparieren lassen.

Und wenn wir zu dem Schluss kommen, dass tatsächlich beide Arten der Nacherfüllung zu teuer sind: Der Käufer kann auch darauf bestehen, trotzdem die eigentlich zu teure Karte zu nehmen und sich dafür dann angemessen an den Kosten beteiligen.

Wie dem auch sei, wenn ich für wenige hundert Euro mehr eine bessere Version kaufen kann und der Verkäufer keine Nutzungen abzieht, hatte ich immerhin ein paar Monate kostenlos eine Karte. Ich stecke technisch nicht so tief in der Materie, aber ich denke, das ist nicht der schlechteste Deal, wenn es die Karte so nun mal nicht mehr so einfach gibt.

@ThomasK_7 Er bezog sich damit, denke ich, nur auf die gebrauchten.
 
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