DSGVO: Luxemburg verhängt 746 Mio. Euro Strafe gegen Amazon

Frank Hüber
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DSGVO: Luxemburg verhängt 746 Mio. Euro Strafe gegen Amazon
Bild: aixklusiv

Im Rahmen der Bekanntgabe der Quartalszahlen für das 2. Quartal 2021 hat Amazon auch eine Strafe der Nationalen Kommission für den Datenschutz (CNPD) in Luxemburg bekannt gemacht, die am 16. Juli gegen das Unternehmen verhängt wurde.

Demnach soll Amazon 746 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Strafe zahlen und die Verarbeitung ändern. Das Unternehmen soll in unzulässiger Weise persönliche Daten verarbeitet haben, wobei nicht bekannt ist, worin die unerlaubte Verarbeitung genau bestand – Amazon spricht in einer Stellungnahme davon, dass es darum gehe, wie man seinen Kunden relevante Werbung anzeige. Amazon bezeichnet die verhängte Strafe als „unbegründet“ und auch in ihrer Höhe völlig unverhältnismäßig – es wäre die bislang höchste im Zusammenhang mit der DSGVO verhängte Strafe. Es habe weder ein Datenleck gegeben, bei dem persönliche Daten von Kunden öffentlich geworden wären, noch wurden Daten unerlaubt an Dritte weitergegeben, so Amazon. Aus diesem Grund widerspreche man der Entscheidung des CNPD deutlich und werde rechtliche Schritte gegen das Urteil einleiten.

Maintaining the security of our customers’ information and their trust are top priorities. There has been no data breach, and no customer data has been exposed to any third party. These facts are undisputed. We strongly disagree with the CNPD’s ruling, and we intend to appeal. The decision relating to how we show customers relevant advertising relies on subjective and untested interpretations of European privacy law, and the proposed fine is entirely out of proportion with even that interpretation.

Stellungnahme von Amazon

Letztes Jahr hatte die EU-Kommission bekannt gegeben, dass man davon ausgehe, dass Amazon in Frankreich und Deutschland nicht-öffentliche Daten der Händler des eigenen Marktplatzes nutze, um sich selbst einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

4 Prozent des Jahresumsatzes als Strafe möglich

Da Amazons Hauptsitz in Europa in Luxemburg liegt, ist die nationale Behörde in Luxemburg für die Einhaltung und Überwachung des Datenschutzes zuständig. Im Rahmen der DSGVO ist es den Datenschutzbehörden möglich, Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens zu verhängen. Hiervon hat die CNPD in diesem Fall keinen Gebrauch gemacht, denn Amazons Umsatz belief sich im Jahr 2020 auf rund 386 Milliarden US-Dollar, der Gewinn hingegen auf rund 21 Milliarden US-Dollar, wovon 4,2 Prozent als Bußgeld fällig wären.

In Frankreich wurden unter anderem bereits Strafen von 50 Millionen Euro gegen Google und in Großbritannien von 205 Millionen Euro gegen British Airways verhängt.

In der Nachricht wurde Amazons Umsatz zunächst fälschlich auf 21 Milliarden US-Dollar beziffert, er beläuft sich jedoch auf 386 Milliarden US-Dollar. Stattdessen beträgt der Gewinn 2020 rund 21 Milliarden US-Dollar. Die Meldung wurde angepasst. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.