Habe gelesen, dass manche schon von "gewerblichem Ausmaß" sprechen, wenn ein komplettes Album zum Download angeboten wird.
Finde das ehrlich gesagt leicht lächerlich. Nicht, weil das Vergehen an sich geahndet werden soll, sondern weil der Begriff "gewerbliches Ausmaß" von manchen auf diese Schwelle herabgesetzt wird.
Um etwas gewerblich zu betreiben, müsste dabei ja auch ein Mindestmaß an Umsatz generiert werden.
Selbst, wenn man unterstellt, dass jedes Album oder Film oder sonstiges "geistiges Eigentum" für 5€ weiterverkauft würden, ergibt sich doch unter 100 einzelnen Downloads pro Monat kein "gewerbliches Ausmaß".
Ich persönlich finde das absolut lächerlich. Wie gesagt, nicht der Verfolgung als solche, sondern die Interpretationen von Lobbyanwälten...
@andere Comments: "Gewerbliches Ausmaß" bezieht sich nicht darauf, dass man illegal heruntergeladenes "geistiges Eigentum" verkauft, sondern dass man Musik, Filme, Spiele etc. in einer Menge herunterlädt, WIE jemand, der die Produkte danach weiterverkaufen würde.
@Child: Finde den Ansatz mit dem Schaden des Rechteinhabers interessant. Allerdings ist der Wortlaut des Gesetzes eigentlich ein anderer...