News Offenes WLAN: Abmahnung statt Schadensersatz

Benj

Commander
Registriert
Okt. 2005
Beiträge
2.678
In dem Prozess eines Musikers, dessen Stücke über einen privaten Internet-Anschluss aus dem Internet heruntergeladen worden waren, sprach der Bundesgerichtshof ein überraschendes Urteil. Es begrenzt die Verantwortung von Betreibern offener WLANs.

Zur News: Offenes WLAN: Abmahnung statt Schadensersatz
 
Okay, also schnell alle WLANS entschlüsseln und schon kommt man mit einer Mahnung davon :rolleyes:.

Das ist für mich nicht nachvollziehbar! Dummheit schützt vor Strafe nicht...
 
also einfach das WLAN freigeben wenn ein Brief vom Anwalt hereinflattert und fertig ist die Kiste...
 
Okay WPA2 ist ab jetzt aus und µTorrent wird angeschmissen :D
 
ist aber ne etwas zu einfache lösung... da kann ja jeder der runterläd einfach sein wlan offen lassen um sich aus der affäre zu ziehen

ist eben ne verzwickte lage... es sollte feste auflagen geben. wer diese nicht erfüllt muss eine strafe bezahlen. dadurch wird diese lücke umgangen. man ist zwar nichtmehr haftbar für das was andere mit dem eigenen wlan machen, muss aber die strafe für das nicht erfüllen der auflagen bezahlen.
 
Okay das hätte CB mal nicht verschweigen sollen. WPA2 - an!
 
find das urteil absolut ok und auch richtig so. wer ein offenes wlan betreibt sollte dafür dann auch grade stehn, wenn sich einer dazuklinkt und saugt etc... hat man ne ordentliche verschlüsselung und ein gutes pw muss sich der potentielle angreifer erst illegal ins wlan einklinken... für das derjenige dann auch hoffentlich eine aufn deckel kriegt... ABER: nur mal angenommen ich habe wlan, und ein sicheres pw, neuste verschlüsselung etc... demnach bin ich ja fein raus, wenns zu nem prozess kommt; jetzt hats einer halt eben doch richtig drauf, hackt sich bei mir rein und schaltet die verschlüsselung ab - dann hab ich ja wieder ein freies wlan --> ich bin wieder der depp wenn was ist...

lässt sich sowas nachweisen, dass die verschlüsselung durch jmd. anderen deaktiviert wurde? gibts da im router logs, die auch nicht manipulierbar sind (wobei das mit dem "nicht manipulierbar" ja so ne sache ist :D )
 
Naja,
100€ für die Abmahnung statt zigtausend Euro von der Musik-, Filmindustrie... klingt sehr verlockend :D
Kann man ja schon fast als "Flatrate Preis" bezeichnen. Zieh so viel du willst, lass das WLAN offen, kostet 100€. Nehm ich!
Was passiert wenn man öfters erwischt wird? Wird die Abmahngebühr höher? Kommt dann noch etwas hinzu?
 
Kann ich das jetzt so verstehen das ein ungesichertes W-LAN eine Ordnungswiedrigkeit darstellt und abgemahnt werden kann ?

Sprich ein schlauer Anwalt könnte mal mit einem Sniffer durch die Stadt fahren und erstmal jedem eine Rechnung schicken dessen W-Lan offen ist oder wie ?
.
 
Also darf ich mir jetzt für 100€ soviel und solange laden wie ich will bzw bis ich erwischt werde?
100€ hat man mit ein paar Spielen, Programmen, Videos und Musik schnell "gesparrt"...
 
Nein, nur wenn über dieses offene WLAN etwas illegales angestellt wird.
 
Super Urteil. :freak:

Das ist ja eine Einladung zum Betrug. Jeder lädt über das WLAN des anderen zum Festpreis von 100€.

Sorry, aber wer sein WLAN so blauäugig einrichtet oder einrichten lässt, ist selbst Schuld. Ein wenig Hintergrundwissen sollte doch vorhanden sein.
 
Ich finds immernoch nicht ok. Bei Straftaten, die andere verursacht haben, darf der Betreiber des WLans garnicht bestraft werden. Ob gesichert oder nicht.

Wenn jemand mein Auto klaut, dass ich nicht abgeschlossen habe, und damit in eine Menschenmenge rast, dann bleibe ich auf dem Schaden meines Fahrzeugs sitzen. Ich werd aber nicht für die Toten und Verletzten zur Rechenschaft gezogen.

Hier wird man aber dennoch abgemahnt. Wäre dem Inhaber des Anschlusses ein Schaden entstanden, wärs ok, wenn seine Versicherung wegen Fahrlässigkeit nicht zahlt. Alles andere ist Müll.

Ein W-Lan ist doch keine Waffe oder Ähnliches. Wo kommen wir denn da hin, wenn wir ständig alles was wir besitzen sichern müssen, damit andere damit nicht vorsätzlich Straftaten begehen können.

Aber der Grund für sowas ist sowieso nicht der Gerechtigkeitssinn der Gesetzgebers, sondern die Tatsache, dass der Wahre Schuldige nicht ermittelt werden kann und man dann eben der Anschlussinhaber zum Sündenbock macht, damit die Industrie immer fein jemanden zum anklagen bekommt.
 
leute, das hat doch nur relevanz weil derjenige im URLAUB war, als der Urheberrechtsbetrug stattfand -> er kann es garnicht gewesen sein (naja in zeiten von VPN schon^^).
Aus diesem Grund ist ein offenes Wlan eben nicht für jeden ein Freifahrtschein.
 
leider unterstützen nicht alle WiFi Geräte in meinem Haushalt WPA2, sondern nur WEP2 maximal.
Das ist leider der Grund, warum ich maximal WEP2 Verschlüsselung am Router laufen lassen kann.

Als direkt "offen" würde ich es nicht bezeichnen, nur stellt sich die Frage wie man es offizeill definieren würde.
Kurzum: reicht WEP2 um als "sicher" zu gelten?
 
Moep89 schrieb:
Wenn jemand mein Auto klaut, dass ich nicht abgeschlossen habe, und damit in eine Menschenmenge rast, dann bleibe ich auf dem Schaden meines Fahrzeugs sitzen. Ich werd aber nicht für die Toten und Verletzten zur Rechenschaft gezogen.
.

Da wäre ich mir mal nicht so sicher, immerhin hast du durch das nicht abschließen grob fahrlässig gehandelt, wenn man wollte könnte man dir desshalb wohl schon eine gewisse Teilschuld zusprechen :rolleyes:


Das Problem was ich sehe ist immer noch das es ja auch bewusst offene W-Lan Netze, z.b. in Caffes oder Bars gibt, selbst im Büro haben wir ein offenes W-Lan für Gäste und das sendet gut und gerne bis ins Haus gegenüber.

Würde mich jetzt mal sehr interessieren wie sich die werten Richter das dann in solchen Fällen denken oder ob es dafür evtl schon sonderregelungen gibt.
.
 
Zurück
Oben