News Streaming: Netflix kündigt Nutzern das werbefreie Basis-Abo

SIR_Thomas_TMC schrieb:
Das würde mich mal tatsächlich interessieren, ob ein VPN diesen Tatbestand erfüllt. Wär ein interessanter Artikel. Ich vermute nicht.
Wurde schon hinlänglich diskutiert. Die Nutzung eines VPNs an sich natürlich nicht. Das abschließen von Verträgen, die nicht für einen bestimmt sind, durch das vortäuschen falscher Daten und dem dadurch resultierenden finanziellen Schaden für den Anbieter allerdings schon.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SIR_Thomas_TMC
C4rp3di3m schrieb:
Habe NFX schon vor einigen Monaten gekündigt und vermisse nichts.
Habe Netflix (und generell alle anderen Streamingdienste) nie gehabt und vermisse, wie auch du, nichts.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: C4rp3di3m
Naja, was man gar nicht kennt, kann man natürlich auch nicht vermissen. ^^
 
Treiber schrieb:
Das ist eben eine Marktfrage. Aber auch bei Discs geht es dann sofort wieder los, dass die Sachen angeblich zu teuer sind und irgendeine Klitsche verkauft dann physische Raubkopien und Leute tun so, als sei das in Ordnung. :)


Also weil einem - nach persönlichem Empfinden - Unrecht zu Teil wurde, darf man als Ausgleich alles aus dem Netz ziehen. Alles klar. :D

Wenn der Preis für mich nicht angemessen ist, dann verzichte ich.
Trotzdem ist einseitiger Lizenzentzug problematisch, auch wenn du das anders siehst und ich kann durchaus verstehen, wenn manche Leute dann zur Piraterie greifen.
Gabe Newell hat das mal ganz treffend formuliert.

Treiber schrieb:
Mal abgesehen von dem elenden Versuch das Ganze auf die persönliche Schiene zu ziehen: es hat doch nichts mit Moralkeule zu tun, dass man erwartet, dass jemand Geld dafür bezahlt die von Dritten geschaffene und vertriebene Kunst konsumieren zu dürfen.

Wer unterstellt denn hier quasi ständig "Piraterie"?
Du erwartest, dass alle Netflix zu den länderspezifischen Tarifen bezahlen.
Darf ich als vollzahlender Kunde von Netflix dann auch erwarten, dass sie z.B. japanische Animatoren vernünftig bezahlen? Das tun sie nämlich nicht.

Wie schon vorher gesagt, Piraterie ist keine Lösung, aber ich sehe VPN-Nutzer auch nicht mehr als Problem.
 
Mondgesang schrieb:
Habe Netflix (und generell alle anderen Streamingdienste) nie gehabt und vermisse, wie auch du, nichts.
Mal ganz wertfrei gefragt: Schaust du dann schlicht keinerlei Filme mehr, wenn du keine Streamingdienste mehr hast?
Oder nur noch das, was man ggf. auf DVD zuhause hat?

Würde mich auch bei anderen interessieren, die hier schreiben, dass sie keine Streamingdienste mehr nutzen.
Weil analoges Fernsehen ist aus meiner Sicht doch echt keine Alternative. Werbung in Filmen die dazu noch mies geschnitten sind.... nein danke.

Immerhin ist Netflix (noch) werbefrei im Standardabo. Das nervt mich bei Prime und insbesondere bei Sky. Da zahlt man schon fürs Abo (z.B. Cinema) und darf sich dann vor dem Film nochmal 1-2min Werbung reinziehen? Ernsthaft?
Das wäre für mich auch eine Schwelle, hier Schluss zu machen. Wenn ich schon dafür bezahle will ich gefälligst keine Werbung schauen.
 
SheepShaver schrieb:
Das abschließen von Verträgen, die nicht für einen bestimmt sind, durch das vortäuschen falscher Daten und dem dadurch resultierenden finanziellen Schaden für den Anbieter allerdings schon.
Die Sache ist rechtlich schwierig.

Grundsätzlich ist beim Vertagsabschluss Falschangaben machen, selbstverständlich illegal.
Mir wäre jedoch neu, dass du bei Netflix irgendetwas angeben müsstest, außer Email, Passwort und Zahlungsart (letzere kann auch Prepaid-Karte sein). IP-Adresse ist keine Angabe, die der Nutzer macht.

Nutzerbedingungen ist das nächste, was wir klären sollten. Es gibt einen sehr schwammingen Satz "You may access the Netflix content primarily within the country in which you have established your account and only in geographic locations where we offer your subscription plan and have licensed such content."
Das verbietet definitiv nicht eindeutig die Nutzung von VPN.

Zuletzt gibt es die Idee, es könnte eine Urheberrechtsverletzung sein, weil die Inhalte nicht richtig lizensiert sind. Und VPN stellt eine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen da. Das ist nicht abschließend rechtlich geklärt und fraglich, ob Regioblocking über IP-Adresse überhaupt technisch wirksam ist.

Hier jedoch Computerbetrug nach § 263a StGB anführen ist ein Schmarn.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SIR_Thomas_TMC
SheepShaver schrieb:
Trotzdem ein Straftatbestand nach § 263a StGB.
https://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html
So liest du das raus? Hast du eine entsprechende Rechtsprechung, die du hier verlinken kannst?

Kenne nur diese Argumention:

Würde dann doch eher nem Anwalt als nem CB-Foristen vertrauen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SIR_Thomas_TMC und =rand(42)
Kuristina schrieb:
Wenn eine Firma einen neuen Film oder ein neues Spiel auf den Markt bringt und ein Mensch kauft das und macht für 1 Million weitere Menschen Kopien, dann geht der Firma nichts verloren?
Richtig, solange diese Firma nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass besagte 1 Million Menschen den Inhalt auch gekauft hätten, hätten sie ihn nicht kostenfrei erhalten.

Wird schwierig =D
 
Kuristina schrieb:
Wenn eine Firma einen neuen Film oder ein neues Spiel auf den Markt bringt und ein Mensch kauft das und macht für 1 Million weitere Menschen Kopien, dann geht der Firma nichts verloren?
Dann sollte laut dir der Verkauf von gebrauchten Datenträgern ja auch verboten sein? Wenn das Spiel 1x gekauft und 5x weiterverkauft wird, haben es am Ende auch 6 (gespielt), obwohl das Unternehmen nur 1x das Geld erhalten hat. Merkst selber?
 
OdinHades schrieb:
Richtig, solange diese Firma nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass besagte 1 Million Menschen den Inhalt auch gekauft hätten, hätten sie ihn nicht kostenfrei erhalten.
Naja, das ist ja Quark. Kann man ja genauso umdrehen. Sicher hätten nicht 1 Million Menschen den Inhalt dann gekauft. Aber sicher hätten auch nicht 1 Million Menschen dann darauf verzichtet. Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen. Also klar gibt es einen Verlust.

Tici schrieb:
obwohl das Unternehmen nur 1x das Geld erhalten hat.
Hat schon Gründe, warum es außer bei Konsolen kaum noch physische Datenträger gibt. ^^ Und auch da, wird es mit neueren Generationen immer weniger werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: =rand(42)
ist nicht ganz das Selbe..

bei der einen Variante hast du zick kopien die gleichzeitig gespielt werden können

beim Weiterverkauf kann nur eine Person das Spiel spielen
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kuristina
Tici schrieb:
Dann sollte laut dir der Verkauf von gebrauchten Datenträgern ja auch verboten sein? Wenn das Spiel 1x gekauft und 5x weiterverkauft wird, haben es am Ende auch 6 (gespielt), obwohl das Unternehmen nur 1x das Geld erhalten hat. Merkst selber?
Ich merke nur, dass dir das Konzept der Lizenz offensichtlich nicht geläufig ist.
 
Kuristina schrieb:
Hat schon Gründe, warum es außer bei Konsolen kaum noch physische Datenträger gibt. ^^ Und auch da, wird es mit neueren Generationen immer weniger werden.
Ja, wegen u.A. Leuten wie dir, die dieses ekelhafte Vorgehen auch noch gutheissen. Ich kaufe meine Spiele/Musik oder Filme (wenn überhaupt) nur noch über Keyseiten oder Türkei
 
IceKillFX57 schrieb:
Der Raubmordkopierer Teeny kann der Kunde von morgen sein. So war zumindest mein Werdegang bei dem Thema.
Bei mir und Freunden genauso, als Kids keine Kohle – später dann Fan der Merch oder irgendwelche Special-Editions kauft und auch bei Konzertkarten nicht so pingelig auf Preise schaut. Einige Bands hätte ich ohne Bootlegs oder Tape-Trading damals schlicht nicht entdeckt. Genauso bei Filmen oder Software.

Mögliche Verluste durch „Raubkopien“ sind vor allem ein Service-Problem des Anbieters. Wenn ich als Kunde nicht unkompliziert an Content in guter Qualität herankomme nutze ich kaufbare Angebote nicht.
Mit kompliziertem DRM und Anmeldeprozessen schiessen sich diverse Anbieter regelmäßig selbst ins Knie, ist zumindest meine Wahrnehmung wenn ich im weiterem Bekanntenkreis das Konsumverhalten anschaue.
Besonders geizig ist da eigentlich niemand.

Netflix nutzen wir nicht mehr, aber eher weil der Content im Moment nicht so toll ist – vielleicht im Winter wieder. Mit Account Sharing hätten wir es vielleicht genauso dauerhaft wie Apple Music.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: IceKillFX57
Mondgesang schrieb:
ie gehabt und vermisse, wie auch du, nichts.
Verpasst man nicht viel, wirklich gute NFX Produktionen kann man am Ende an einer Hand abzählen, da war unglaublich viel Müll dabei. Komischerweise massen an sehr teuren Produktionen auch mit Stars aber Drehbücher mit unlogischen Storys und B-Movieniveau wie oft bei asiatischen Filmen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mondgesang
Aus finanzieller Sicht bringt Masse statt Klasse im Medienkonsum deutlich mehr Geld, in allen Bereichen. Auch im Fußball. 60 durchschnittliche Spiele gucken bringen deutlich mehr Geld für Vereine, Sender und Sponsoren als 40 tolle Fußballspiele.
 
=rand(42) schrieb:
Die Sache ist rechtlich schwierig.

Grundsätzlich ist beim Vertagsabschluss Falschangaben machen, selbstverständlich illegal.
Mir wäre jedoch neu, dass du bei Netflix irgendetwas angeben müsstest, außer Email, Passwort und Zahlungsart (letzere kann auch Prepaid-Karte sein). IP-Adresse ist keine Angabe, die der Nutzer macht.

Nutzerbedingungen ist das nächste, was wir klären sollten. Es gibt einen sehr schwammingen Satz "You may access the Netflix content primarily within the country in which you have established your account and only in geographic locations where we offer your subscription plan and have licensed such content."
Das verbietet definitiv nicht eindeutig die Nutzung von VPN.

Zuletzt gibt es die Idee, es könnte eine Urheberrechtsverletzung sein, weil die Inhalte nicht richtig lizensiert sind. Und VPN stellt eine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen da. Das ist nicht abschließend rechtlich geklärt und fraglich, ob Regioblocking über IP-Adresse überhaupt technisch wirksam ist.

Hier jedoch Computerbetrug nach § 263a StGB anführen ist ein Schmarn.

Hab mal eben gegoogelt:
https://www.kanzlei.law/strafrecht/...buchen-mit-einem-vpn-tunnel-ist-das-strafbar/
Das bezieht sich zwar auf Flugtickets, ist aber vermutlich übertragbar. So ganz Schmarrn ist es also nicht.
Ergänzung ()

pseudopseudonym schrieb:
So liest du das raus? Hast du eine entsprechende Rechtsprechung, die du hier verlinken kannst?

Kenne nur diese Argumention:

Würde dann doch eher nem Anwalt als nem CB-Foristen vertrauen.
Ohne Frage. Aber so ganz astrein scheint die Rechtslage eben nicht zu sein, siehe oben.
 
Zuletzt bearbeitet:
SheepShaver schrieb:
So ganz Schmarrn ist es also nicht.
Doch. Hättest deinen Link nur selber lesen müssen:

In diesem Zusammenhang entschied der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall, dass die Vereitelung einer Vermögensmehrung nur dann zu einem Vermögensschaden führt, wenn bei Berücksichtigung der Gewinnaussichten ein anderweitiger Verkauf zu den beabsichtigten Bedingungen wahrscheinlich zu realisieren gewesen wären

Das ist selbstverständlich bei einem rein digitalen Angebot völliger Humbug. Der VPN-Nutzer nimmt keinen "Netflix-Platz" weg. Wegen einem Türkei-Nutzer muss Netflix nicht auf einen anderen, wertvolleren Kunden aus Deutschland verzichten.

Kurz gesagt: Bei Netflix entsteht kein Schaden im Sinne § 263a StGB. Im Gegenteil, Netflix verdient durch dich mehr als ohne dich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SIR_Thomas_TMC
Zurück
Oben