Vielleicht sollten die Staatsanwaltschaften eine Gebühr für Strafanzeigen erheben, bei denen Daten von Dritten erfragt werden müssen und die nur bei einer Verurteilung zurückgezahlt würde... Angemessen auf das Einkommen des Klägers, versteht sich. So könnten Privatpersonen vielleicht mit 20 Euro pro Klage rechnen - was in einigen Fällen sogar sinnvoll ist, wenn z.B. hoher Sachschaden entstanden ist und der Angeklagte mit einer hohen Strafe zu rechnen hat. Im Falle eines Tauschbörsennutzers, die von der Industrie angeklagt werden sollen, könnte man dementgegen z.B. 1000 pro Klage verlangen. Das würde die Industrie nur bei Massenklagen wirklich stören (1000 Klagen sind da schon eine Million), auf die Art würden dann nur noch Leute belangt, die wirklich viel tauschen...
Allerdings muss das Gesetz in Deutschland doch ein wenig verbessert werden - schwammige Ausdrücke wie "wirksamen Kopierschutz umgehen" gehören da einfach nicht rein. Das ist nämlich ein Ding der Unmöglichkeit. Ein Kopierschutz, der umgangen ist, ist nämlich unwirksam...
@16: Als eine ähnliche Klage bei mir ins Haus flatterte, hab ich eine Einstellung bewirkt... Meine Eltern können nicht belangt werden und ich hab direkt dem Anwalt der Gegenseite klar gemacht, dass ich eine Privatinsolvenz anmelde, wenn er die Klage vor Gericht durchbringen würde. So bekäme er kein Honorar und der Kläger, den er vertrat, nur ein paar Euro im Vergleich zu dem, was er verlangte... Der Anwalt hat zwar das Recht zur Revision gehabt, aber nicht genutzt - eine weitere Anklage wegen der selben Sache ist daher nicht mehr möglich...